DSGVO und KI: Welche Tools darf ich im Unternehmen nutzen?
Viele Unternehmen nutzen KI-Tools im Alltag – oft ohne zu wissen ob das datenschutzrechtlich in Ordnung ist. Wir klären die wichtigsten Fragen: Was ist erlaubt, was ist riskant, und wie schützt man sich ab.
Das Grundproblem: KI und personenbezogene Daten
Die DSGVO schützt personenbezogene Daten – also alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, aber auch IP-Adressen oder Mitarbeiterdaten fallen darunter.
Das Problem: Wer ChatGPT, Gemini oder andere KI-Tools nutzt und dabei solche Daten eingibt, übermittelt sie an Server – oft in den USA. Das ist nicht automatisch verboten, aber es gelten klare Regeln.
Die wichtigste Frage: Wo werden die Daten verarbeitet?
Entscheidend ist, ob der Anbieter eine rechtliche Grundlage für die Datenübertragung hat. Für US-Anbieter gilt seit dem EU-US Data Privacy Framework (2023) eine erleichterte Übertragung – aber nur wenn der Anbieter zertifiziert ist und ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abgeschlossen wird.
- OpenAI (ChatGPT): AV-Vertrag verfügbar für Team/Enterprise, Zertifizierung vorhanden
- Anthropic (Claude): AV-Vertrag verfügbar, verarbeitet keine Daten für Training bei API-Nutzung
- Google (Gemini): AV-Vertrag verfügbar für Workspace-Kunden, kostenlose Version problematisch
- DeepL Pro: Server in Deutschland, AV-Vertrag inklusive – DSGVO-konform
Was ist der AV-Vertrag und warum ist er wichtig?
Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten lässt, schreibt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) vor. Das gilt auch für KI-Tools.
Ohne AV-Vertrag ist die Nutzung eines KI-Tools mit Kundendaten rechtlich riskant – unabhängig davon ob der Anbieter amerikanisch oder europäisch ist.
Faustregel: Nur bezahlte Business-Pläne bieten in der Regel AV-Verträge. Kostenlose Versionen fast nie.
Was darf ich eingeben – und was nicht?
Selbst mit AV-Vertrag gilt: Nur so viele Daten eingeben wie nötig.
Unkritisch (in der Regel erlaubt):
- Allgemeine Texte ohne Personenbezug
- Interne Dokumente ohne Kundendaten
- Anonymisierte Beispiele
- Code ohne sensible Konfigurationsdaten
Kritisch (nur mit AV-Vertrag und Prüfung):
- Kundennamen und -adressen
- Mitarbeiterdaten
- Gesundheitsdaten
- Finanzinformationen von Personen
Grundsätzlich zu vermeiden:
- Passwörter, Zugangsdaten
- Sensible Verhandlungsinformationen
- Betriebsgeheimnisse in kostenlosen Tools
DSGVO-konforme Alternativen
Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt auf Tools mit deutschen oder europäischen Servern:
- Neuroflash – KI-Texte, Server in Deutschland
- DeepL Pro – Übersetzungen, Server in Deutschland
- Aleph Alpha – deutsches Sprachmodell, maximale Datensouveränität
- DSGPT – eigene GPT-Plattform auf deutschen Servern, einmaliger Kauf
Mitarbeiter schulen – der unterschätzte Faktor
Die beste technische Absicherung nützt nichts, wenn Mitarbeitende unbedarft Kundendaten in die kostenlose ChatGPT-Version tippen. Klare interne Regeln sind deshalb genauso wichtig wie der AV-Vertrag.
Empfehlung: Eine kurze interne Richtlinie erstellen – welche Tools sind freigegeben, welche Daten dürfen eingegeben werden, was ist verboten.
Fazit
KI und DSGVO schließen sich nicht aus – aber es braucht Sorgfalt. Wer bezahlte Business-Versionen mit AV-Vertrag nutzt, keine sensiblen Daten leichtfertig eingibt und Mitarbeitende schult, ist rechtlich gut aufgestellt.
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